Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Herz über Kopf UG
Herz über Kopf UG
Zum Waldschlösschen 19
46395 Bocholt
kontakt@blitzomat.de
Telefon: 02871 / 349 21 19
§ I Geltung und Vertragsschluss
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle von der Herz über Kopf UG durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie bestätigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots von der Herz über Kopf UG bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, die Herz über Kopf UG erkennt diese schriftlich an.
3. Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der Buchung des Blitzomat über die Herz über Kopf UG durch den Kunden zustande.
§ II Leistung
4. Herz über Kopf UG erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Mitarbeiter der Herz über Kopf UG sind zu gesonderten Zusagen, die die zu erbringenden Leistungen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt, es sei denn, solche Zusagen werden von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt.
5. Die Herz über Kopf UG erbringt die Leistungen durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Geräten (Photobooth).
6. Herz über Kopf UG ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
7. Einen Erfolg ihrer Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet die Herz über Kopf UG nicht.
§ III Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Der Kunde wird die Herz über Kopf UG bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte während der Veranstaltung, sowie zum Abbau der Geräte am Folgetag. Gesonderte Zeiten zum Auf- sowie Abbau sind ggf. mit Sonderkosten verbunden und bedürfen der Zustimmung durch die Herz über Kopf UG. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die der Herz über Kopf UG angezeigt wird. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos (Rechts am eigenen Bild) geben.
§ IV Urheberrecht und Nutzungsrecht
1. Herz über Kopf UG steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Herz über Kopf UG überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht auch zur Weitergabe an deren Veranstaltungsteilnehmer entsprechend der aufgezeichneten Personen für die im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen verkörperten Dienstleistungsergebnisse. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung des Blitzomats über.
3. Die digitale Aufzeichnung bzw. die Negative verbleiben bei der Herz über Kopf UG. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Eine Löschung des Bildmaterials erfolgt nach freiem Ermessen der Herz über Kopf UG, zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist die Herz über Kopf UG nicht verpflichtet.
4. Die Herz über Kopf UG ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ V Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise für Privatkunden brutto, inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer, zuzüglich der Kosten für die An- und Rücklieferung. Für Geschäftskunden verstehen sich die Preise netto, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, zuzüglich der Kosten für die An- und Rücklieferung. Mit der Vergütung ist die Nutzung des Bildmaterials gemäß Ziff. IV.2. abgegolten.
2. Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wird die Zahlung nicht binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, ist die Herz über Kopf UG zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel acht Wochen vor dem Veranstaltungsdatum.
3. Die Vergütung ist das Entgelt für die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand soweit nicht anders vertraglich geregelt wurde.
4. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)gaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Kundenangaben beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten verändern, ist die Herz über Kopf UG zur Nachberechnung berechtigt und der Kunde zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet.
5. Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten entsprechend Ziff. II.2. zu bezahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er diese nicht zu vertreten hat.
§ VI Kündigung durch Kunden
Kündigt der Kunde den mit der Herz über Kopf UG geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes:
Die Vergütung gemäß Ziff. IV. 1 ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung
• 8 Wochen vorher in Höhe von 20 %
• 6 Wochen vorher in Höhe von 30 %
• 4 Wochen vorher in Höhe von 40 %
• 2 Wochen vorher in Höhe von 50 %
• innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit die Herz über Kopf UG deren Erbringung nachweisen kann.
§ VII Leistungsstörung
1. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche der Herz über Kopf UG aus dem Vertrag unberührt.
2. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich die Herz über Kopf UG um schnellstmögliche Beseitigung, sollte dieses nach Einschätzung der Herz über Kopf UG nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
3. Die Herz über Kopf UG ist zur sofortigen Wegnahme ihrer Geräte berechtigt, wenn ihr aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter der Herz über Kopf UG gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
§ VIII Haftung
1. Die Herz über Kopf UG übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
2. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen die Herz über Kopf UG sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Herz über Kopf UG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
3. Die Herz über Kopf UG übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg.
4. Die Herz über Kopf UG übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.
5. Der Kunde haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung der Geräte (Photobooth) der Herz über Kopf UG während der Veranstaltung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungswert bzw. der Marktwert entstanden ist.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können auf Datenträgern gespeichert werden. Die Herz über Kopf UG verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorherigen schriftlicher Zustimmung von der Herz über Kopf UG berechtigt.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Leistungserbringungen im Ausland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
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